Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen |
Viele Brände haben ihre Ursache in Unachtsamkeit und mangelnder Kenntnis der Brandgefahren. Gefahren kennen und erkennen kann Brände verhindern. |
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden. |
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen auf für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder! |
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden. |
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen. |
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchzuführen. |
Nur ÖVE-geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offener Heizspirale ist grundsätzlich verboten. |
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten. |
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann der Wärmestau zum Brand führen. |
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Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorecorder, etc.) zulässig. Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind aus Sicherheitsgründen verboten. |
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Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden. |
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten. |
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen. |
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig. |
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle! |
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Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigsten Ursache für Küchenbrände
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“ Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündlich als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit. |
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Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens ½ m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein. |
Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen. |
Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorecorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. |
Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräten (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren, daher dürfen sie nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden. |
Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. |
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Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einem Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllte Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit. |
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Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, auch keine brennbaren Flüssigkeiten, ausgenommen Erntegüter, gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. |
Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren. |
Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen. Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen.Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock eine Temperatur von 70 °C oder darüber gemessen, besteht akute Selbstentzündungsgefahr! Sofort die Feuerwehr verständigen. |
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Die Oberflächentemperatur von Glühlampen ist so hoch, dass abgelagerter Staub gezündet werden kann. Es sind daher nur Beleuchtungsgeräte mit Schutzgläsern über den Glühlampen zu verwenden. |
Nur geeignete Geräte mit niedriger Oberflächentemperatur verwenden. Einfache „Heizlampen“ gefährden nicht nur Kleintiere, sondern sind auch eine enorme Brandgefahr. |
Brandgefahr im Büro und öffentlichen Gebäuden |
Bei Theateraufführungen ist von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache zu stellen. |
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Wand- und Bodenbeläge sind in Gängen zumindest schwer brennbar (B1) und schwach qualmend (Q1) auszuführen. In Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges überhaupt keine brennbaren Wand- oder Bodenbeläge angebracht sein. |
Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen im Büro oder Hotel! Aschenbecher dürfen daher nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden. |
Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten |
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Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder glühenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache.Keinesfalls geraucht werden darf:
Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie Fleckputzmitteln, Farben, Lacken (auch wasserlösliche Lacke sind brennbar) und Versiegelungsanstrichen. |
Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet werden. |
Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden. |
Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern |
Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv und schwerer als Luft sind. Bei der Verarbeitung ist daher unbedingt im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunterliegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen. |
Sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe! Zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen:
Allen diesen „Heißarbeiten“ ist gemeinsam, dass sie bei ihrer Anwendung große und daher zündfähige Hitze freisetzen, aber auch durch Flammen und Funken Zündungen von brennbaren Stoffen auch in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle sowie in darunter und darüber liegenden Räumen verursachen können. Flammen und Funken können in Fugen langanhaltende Schwelbrände auslösen, die erst Stunden nach Arbeitsende zum Ausbruch kommen. Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durchzuführen. |
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Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie gefährden vor allem die Personen (Feuerwehr und Forstpersonal), die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen. Die Waldbrandgefahr ist im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie im Sommer und Herbst bei Trockenheit besonders groß. Im Wald ist aber zu jeder Jahreszeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern, sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten. |
Sicherheitsvorkehrungen im Auto und auf Reisen |
In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:
Ein Vergaserbrand muss, um einen Totalschaden zu vermeiden, sofort mit dem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten öligen Staubes besonders schwierig. Bei einem Kabelbrand sofort die Batterie abklemmen, Brand mit Feuerlöscher bekämpfen. |
Vermeidung offener Flammen |
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