Brandschutz

 

Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

Unachtsamkeit

Viele Brände haben ihre Ursache in Unachtsamkeit und mangelnder Kenntnis der Brandgefahren. Gefahren kennen und erkennen kann Brände verhindern.

Umgang mit Feuer und offenem Licht

Der Umgang mit Feuer und offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden.

Streichhölzer und Feuerzeuge

Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen auf für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!

Gas- und Flüssiggasanlagen

Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden.

Flüssiggasbehälter

Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen.

Anschluss von Gasflaschen

Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchzuführen.

Elektrogeräte

Nur ÖVE-geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offener Heizspirale ist grundsätzlich verboten.

Sicherungen

Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.

Verlängerungskabel

Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann der Wärmestau zum Brand führen.

Steckdosen

Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorecorder, etc.) zulässig. Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind aus Sicherheitsgründen verboten.

Abschalten von Elektrogeräten

Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden.

Brandgefahr im Wohnbereich

Öfen und Herde

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.

  • Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
  • Ofenschirm verwenden
  • Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

Heizperiode

Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.

Brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.

Küchendunstabzüge

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

Heißes Fett

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigsten Ursache für Küchenbrände

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken“

Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündlich als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

Aufstellung von Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens ½ m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

Bügeleisen

Bügeleisen dürfen nicht „vergessen“ werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

Fernsehgeräte, Videorecorder

Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorecorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.

Spraydosen

Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräten (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren, daher dürfen sie nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden.

Heizmatte

Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

Weihnachtsbaum

Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können
  • Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden
  • Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
  • Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen. Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist.
  • Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät bereitstellen (z.B.: Nasslöscher oder Sodawasserflasche)

Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einem Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllte Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, auch keine brennbaren Flüssigkeiten, ausgenommen Erntegüter, gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.

Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.

Brandgefahren in der Landwirtschaft

Abstellung von Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge (Motorräder, Autos, Traktoren, aber auch andere motorbetriebene Geräte) dürfen in der Scheune nicht abgestellt werden. Funkenflug, ein heißer Auspuff, aber auch ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage führen rasch und unerwartet zur Zündung der eingelagerten, leicht brennbaren Güter.

Heustockbrand

Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen. Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen.Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock eine Temperatur von 70 °C oder darüber gemessen, besteht akute Selbstentzündungsgefahr! Sofort die Feuerwehr verständigen.

Glühlampen

Die Oberflächentemperatur von Glühlampen ist so hoch, dass abgelagerter Staub gezündet werden kann. Es sind daher nur Beleuchtungsgeräte mit Schutzgläsern über den Glühlampen zu verwenden.

Elektrische Wärmegeräte

Nur geeignete Geräte mit niedriger Oberflächentemperatur verwenden. Einfache „Heizlampen“ gefährden nicht nur Kleintiere, sondern sind auch eine enorme Brandgefahr.

Brandgefahr im Büro und öffentlichen Gebäuden

Veranstaltungsräume

  • Ausschmückung nur mit schwer brennbaren Materialien
  • Fluchtwege und Notausgänge frei halten
  • Nur die zugelassene Personenanzahl einlassen
  • Rauchverbot einhalten

Bei Theateraufführungen ist von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache zu stellen.

Wand- und Bodenbeläge

 

Wand- und Bodenbeläge sind in Gängen zumindest schwer brennbar (B1) und schwach qualmend (Q1) auszuführen. In Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges überhaupt keine brennbaren Wand- oder Bodenbeläge angebracht sein.

Aschenbecher

Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen im Büro oder Hotel! Aschenbecher dürfen daher nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden.

Brandgefährliches Verhalten, brandgefährliche Tätigkeiten

Rauchen

Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder glühenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache.Keinesfalls geraucht werden darf:

  • In brandgefährlicher Umgebung (Tankstellen, Theater, Warenhäuser, holz- und papierverarbeitende Werkstätten)
  • Bei der Verarbeitung von Kunststoffklebern

Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie Fleckputzmitteln, Farben, Lacken (auch wasserlösliche Lacke sind brennbar) und Versiegelungsanstrichen.

Hantieren mit offenem Feuer und Licht

Kerzen sowie Gas- und Petroleumlampen dürfen nicht ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung verwendet werden.

Feuer im Freien

Feuer gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Es muss daher von brennbaren Bauten mindestens 10 m, von Wald und Erntegutlagerungen mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Vor dem Verlassen müssen alle Glutreste zuverlässig mit Wasser gelöscht werden.

Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern

Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv und schwerer als Luft sind. Bei der Verarbeitung ist daher unbedingt im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunterliegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:

  • Während der Arbeit immer gut lüften
  • Keine Lichtschalter betätigen
  • Nicht rauchen
  • Kein Feuer und offenes Licht verwenden
  • Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden

Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen.

Brandgefährliche Tätigkeiten (Heißarbeiten)

Sind die Hauptbrandursache in Industrie und Gewerbe! Zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten zählen:

  • Autogenes Schneiden
  • Autogen- und Elektroschweißen
  • Trennschleifen
  • Löten
  • Flämmen

Allen diesen „Heißarbeiten“ ist gemeinsam, dass sie bei ihrer Anwendung große und daher zündfähige Hitze freisetzen, aber auch durch Flammen und Funken Zündungen von brennbaren Stoffen auch in der weiteren Umgebung der Arbeitsstelle sowie in darunter und darüber liegenden Räumen verursachen können. Flammen und Funken können in Fugen langanhaltende Schwelbrände auslösen, die erst Stunden nach Arbeitsende zum Ausbruch kommen.

Alle Heißarbeiten sind daher nur nach Bereitstellung geeigneter Löschgeräte unter fachlicher Überwachung und mit mehrmaligen Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durchzuführen.

Waldbrandgefahr

Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie gefährden vor allem die Personen (Feuerwehr und Forstpersonal), die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen. Die Waldbrandgefahr ist im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie im Sommer und Herbst bei Trockenheit besonders groß. Im Wald ist aber zu jeder Jahreszeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern, sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten.

Sicherheitsvorkehrungen im Auto und auf Reisen

Im Auto

In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:

  • 1 Autofeuerlöscher (Pulverlöscher) mit mindestens 2 kg Füllgewicht
  • 1 geeignetes Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtenschneider)

Ein Vergaserbrand muss, um einen Totalschaden zu vermeiden, sofort mit dem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten öligen Staubes besonders schwierig.

Bei einem Kabelbrand sofort die Batterie abklemmen, Brand mit Feuerlöscher bekämpfen.

Im Hotel

  • Informationen über Brandalarm und Fluchtwege (Fluchtweg-Orientierungsplan), sowie über Standorte der Handfeuerlöscher und Wandhydranten einholen (wo?, welche?)
  • Fluchtweg begehen
  • Festgestellte Mängel melden (z.B. versperrte Notausgänge)
  • Informationen über Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen beachten (Brandmelder muss sichtbar sein)
  • Niemals im Bett rauchen
  • Keine privaten elektrischen Wärmegeräte im Gästezimmer verwenden
  • Keine Zigarettenreste im Papierkorb deponieren

Vermeidung offener Flammen

Quelle: Landesfeuerwehrverband Burgenland
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